Der Löwen in Rast ist verpflichtet, an der 2G plus-Regelung des Landes Baden-Württemberg teilzunehmen, um eine weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verhindern und den Gastbetrieb aufrecht erhalten zu können. Die 2G plus-Regelung besagt, dass auch Geimpfte oder Genesene einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen müssen. Von der Testpflicht ausgenommen sind alle Geimpften und Genesenen, deren Impfung oder Genesung nachweislich nicht älter als sechs Monate ist, oder: alle Geimpften, die bereits eine Drittimpfung (“Booster”) nachweisen können.
Wir bieten unseren Gästen an, bei uns im Landgasthof Löwen einen Schnelltest durchzuführen. Er ist bei negativem Ergebnis für einen Unkostenbeitrag von 5.- Euro 24 Stunden lang gültig. Alternativ können Sie selbst ein Set mit einem Schnelltest mitbringen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie den Test vor Ort durchführen müssen!
Wir wünschen uns, dass Sie uns weiterhin unterstützen, damit unser Landgasthof auch diese schwere Phase der Pandemie übersteht. Wenn Sie uns anderweitig unterstützen möchten, können wir Ihnen anbieten, einen individuellen Gutschein zu erwerben.
Herzlichen Dank
Ihr Team vom Landgasthof zum Löwen in Rast